Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 25.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 „Wüstmark - Gewerbegebiet Hofacker“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten Schwerins im Stadtteil Wüstmark. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Ziel ist den Standort mit Reifengroßhandel durch Konzentration der Logistik, Schaffung von Synergien für den Einkauf und den Vertrieb zu erweitern. Mit der Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet wird Schwerin als Wirtschaftsstandort gestärkt.
Der Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft lädt gemeinsam mit dem Ortsbeirat Wüstmark, Göhrener Tannen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am Mittwoch, den 25. Januar 2023 um 18:00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Wüstmark, Vor den Wiesen 1b, ein.
Der Fachdienst stellt Ihnen die Ziele der geplanten Entwicklung vor und freut sich über Ihre Anregungen und Ideen.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum