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Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Gewährung
Volltext
Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person.
Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, wird diese Identitätsbestätigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde vorgenommen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.
Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen, wird die Identitätsbestätigung bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, benötigen Sie lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Verordnung über Kosten beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Kostenordnung-StUKostV) regelt die Höhe der Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des BStU.
Schriftliche Auskünfte an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) und die Einsichtnahme durch Betroffene, durch Dritte oder durch nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) sind gebührenfrei.
Für Auslagen, wie etwa für die Herausgabe von Duplikaten, fallen ab einer Höhe von EUR 2,56 Kosten an.
Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten kosten je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3) mindestens EUR 0,03 und höchstens EUR 0,26.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.
Formulare
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fachlich freigegeben am
17.08.2017
Zuständige Stelle
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Ansprechpunkt
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin, Stadt
Telefon: 030 23 24-70 00 (Dienstlich)
Fax: 030 23 24-77 99 (Dienstlich)
E-Mail: post@bstu.bund.de (Dienstlich)