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Approbation: Ersatzurkunde beantragen
Volltext
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Handlungsgrundlage(n)
Richtet sich nach Landesrecht.
Richtet sich nach Landesrecht.
- Bundesapothekerordnung
- Bundestierärzteordnung
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Psychotherapeutengesetz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
- Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
- ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
- Erklärung der Straffreiheit
- Bundeszentralregister (Belegart O)
- Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden
Voraussetzungen
Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verwaltungsgebühr: EUR 20,00 bis 25,00
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.
Fristen
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Fachlich freigegeben am
14.02.202214
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adresse
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
Telefon:
+49 385 588-59003
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Anerkennung als "Logopädin" oder "Logopäde" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als "operationstechnische Assistentin" oder "operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als "operationstechnische Assistentin" oder "operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Pflegeassistenzkraft mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
- Apotheker und Apothekerin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
- Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen
- Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beantragen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen
- Approbation: Ersatzurkunde beantragen
- Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger aus der EU/EWR/Schweiz beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger aus Drittstaaten beantragen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Verlängerung der Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind, beantragen
- Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit