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Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen
Volltext
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).
Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Handlungsgrundlage(n)
- EU-Richtlinie 2005/36/EG
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)
- Bundesärzteordnung (BÄO)
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
- Bundes-Apothekerordnung (BApO)
- Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
- Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Hebammengesetz (HebG)
- Gesetz über technische Berufe in der Medizin (MTAG)
- Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
- Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
- Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
- Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG)
- Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) ( nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde )
- Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
- Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
- Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
- Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
- Wichtig: Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich. Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher
Voraussetzungen
- Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
- die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Verfahrensablauf
Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.
- Sie senden den Antrag an die jeweils zuständige Behörde
- Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt das Certificate of good standing
Formulare
- Formulare: ja
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt
Fachlich freigegeben am
05.11.2020
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fristen
Geltungsdauer (Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten) : 3 Monat(e)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
Telefon:
+49 385 588-59003
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Anerkennung als "Logopädin" oder "Logopäde" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als "operationstechnische Assistentin" oder "operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als "operationstechnische Assistentin" oder "operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Pflegeassistenzkraft mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
- Apotheker und Apothekerin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
- Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen
- Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beantragen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen
- Approbation: Ersatzurkunde beantragen
- Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger aus der EU/EWR/Schweiz beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger aus Drittstaaten beantragen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Verlängerung der Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind, beantragen
- Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit