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Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
Volltext
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.
Handlungsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Für die Ausstellung werden 80 Euro erhoben. Sofern hierbei ausländisches Recht zu prüfen ist oder die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Scheidung) erforderlich ist, erhöht sich die Grundgebühr je nach Aufwand um 90 bis 260 Euro beziehungsweise 45 bis 140 Euro. Zudem fallen Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen an.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Fristen
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Fachlich freigegeben durch
- Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Fachlich freigegeben am
12.10.2020
Zuständige Stelle
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Ansprechpunkt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Standesamt Schwerin
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
Fax: | +49 385 545-1689 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
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- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
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- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
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- Namensführung in der Ehe
- Namensgebung
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
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