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Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen
Volltext
Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft können Landes-Förderungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 3 Weiterbildungsförderungsgesetz M-V
- Richtlinie Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung
- Informationsblatt Datenschutz
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind die nach § 6 Weiterbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen während mindestens 20 Wochen im Jahr,
- Planung, Organisierung und Durchführung von mindestens 900 Unterrichtsstunden im Jahr,
- mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks mit Antragsbegründung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Vordruck ist über den unten stehenden Link erhältlich.
Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan, Erklärungen über bewilligte oder abgelehnte Förderungen durch andere Zuwendungsgeber, ggf. Kopien der Satzung, des Nachweises der Gemeinnützigkeit u. ä. Unterlagen enthalten.
Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Besteht die ausnahmsweise Notwendigkeit, vor Bewilligung der Zuwendung mit der Maßnahme zu beginnen, ist die Zustimmung der Bewilligungsbehörde einzuholen.
- Antrag allg. und pol. Weiterbildung.zip
- Informationsblatt zu der Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung_2021.pdf
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 9.8.2007
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern