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Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Volltext
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 25 Absatz 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
- Geb.-Nr.: 145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€ EUR
- Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
- VNF/Direktversand: 5,00 EUR
- Gesamt 39,30 EUR
Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.
- Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
- 256.1 Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
- Gesamt: 70,00 EUR
Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).
Ersatz allgemein
(Namensänderung, unbrauchbar usw.)
- Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
- Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
- VNF/Direktversand: 5,00 EUR
- Gesamt: 36,00 EUR
Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 39,30 EUR
Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unter anderem eine eidesstattliche Versicherung notwendig.
Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR
Gesamt: 70,00 EUR
Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).
Ersatz allgemein wegen Namensänderung, unbrauchbar oder Ähnliches:
Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 36,00 EUR
Erforderliche Unterlagen
Bei Namensänderung:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
- Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
- ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.10.2022;21.07.2023
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.
Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Führerschein - Wiederaushändigung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen: Genehmigung beantragen
- Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 03871 115 |
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Führerschein - Wiederaushändigung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen: Genehmigung beantragen
- Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr