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Gewerbe anmelden
Volltext
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z.B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neueinrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
- Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Dies sind unter anderem:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (u.a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 11 Gewerbeordnung (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (z.B. elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren)
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften, wie z. B. OHG, KG)
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind bei:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Gewerbeanmeldung fallen nach der Gewerbekostenverordnung M-V vom 1. September 2023 Verwaltungsgebühren in Höhe von 32,00 Euro an.
Gebühr: EUR 32,00
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1). Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den sogenannten "Gewerbeschein"), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie z.B. das Finanzamt, die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, das Registeramt und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z.B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann auch über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.
Weiterführende Informationen
Bei der Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Was ist ein Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten, freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. illegales Glücksspiel).
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.02.2019
Zuständige Stelle
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte
- Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Unterstützende Institutionen
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HwK)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Andrea Stange
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1914 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.076 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: G-K
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
Frau Yvonne Mathy
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1918 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.087 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
Herr David Ziegler
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1915 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.078 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe abmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe anmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe ummelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerberegisterauszug
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
Herr Bodo Händschke
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1912 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.077 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: L-R
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde