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Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Volltext
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Der Steuerbescheid ergeht jährlich soweit nicht gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz verfahren wird.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
03.03.2015
Zuständige Stelle
zuständige Gemeinde
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Dagmar Becker-Schröder
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1491 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.093 |
Frau Nicole Klesper
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1562 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.092 |
Herr Uwe Heinisch
Position: Teamleiter
Tel.: | +49 385 545-1556 |
Fax: | +49 385 545-1479 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.096 |
Herr Thomas Marschollek
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1568 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.093 |
Frau Sarah Lübeck
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2243 |
Fax: | +49 385 545-1479 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.092 |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde