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Hundehaltung Abmeldung
Volltext
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2022
Zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpunkt
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.