Adresse
Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 6 Jägerprüfungsverordnung (JägerPVO M-V)
- Jagdgebührenverordnung (JagdGebVO M-V)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass der Prüfling an mind. 130 Ausbildungsstunden einer in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat
- Nachweis über Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
- Für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Voraussetzungen
- Mindestens 130 Ausbildungsstunden bei einem in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert
- Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
- Antragstellende Person muss mindestens sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung: EUR 280,00
- Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung ohne die Prüfungsgebiete Waffenrecht, Waffentechnik, Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen und Munition sowie ohne die Schießprüfung: EUR 225,00
- Wiederholung einer Schießdisziplin der Schießprüfung: EUR 35,00 bis 75,00
- Entscheidung über die Zulassung zur Wiederholungsprüfung: EUR 95,00
- Nachholen der Schießprüfung oder der Prüfungsfächer 3 oder 4 zur Vervollständigung einer gleichgestellten Jägerprüfung: EUR 110,00
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.06.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.) : 2 Woche(n)
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Dörte Behring
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1755 |
Fax: | +49 385 545-1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.057 |
Zuständig für :
- Angelerlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |