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Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
Volltext
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 16 Bundesjagdgesetz
- § 15 Absatz 1 Landesjagdgesetz M-V (LJagdG M-V)
- Nummer 10.1 der Jagdgebührenverordnung (JagdGebVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.07.2024
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Rechtsbehelf
nicht erforderlich
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 30,00
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Dörte Behring
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1755 |
Fax: | +49 385 545-1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.057 |
Zuständig für :
- Angelerlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |