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Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
Volltext
Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 34 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)
- Tarifstelle 109 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und gegebenenfalls juristische Person
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
- Die Behörde kann im Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
- Wohnsitz in Deutschland:
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
- Wohnsitz in Deutschland:
- Versicherungsnachweis
- Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume
Voraussetzungen
Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.
- Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
- Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
- Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
- Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.
Die Erlaubnis wird versagt, wenn:
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
- Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 167,00 - 715,00 EUR.
Verwaltungsgebühr: EUR 167,00 bis 715,00
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt; ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.07.2021
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Zuständige Stelle
- Oberbürgermeister/in und Bürgermeister/in der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
- Amtsvorsteher/in der Ämter bzw. Bürgermeister/in der amtsfreien Gemeinden
Ansprechpunkt
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Andrea Stange
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1914 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.076 |
Zuständig für :
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Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: G-K
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
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Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
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Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: G-K
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Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: G-K
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Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: G-K
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Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: G-K
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Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: G-K
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Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
Frau Yvonne Mathy
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1918 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.087 |
Zuständig für :
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Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
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Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
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Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: S-Z
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Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: S-Z
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Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: S-Z
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Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: S-Z
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Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
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Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: S-Z
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Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
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Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
Herr David Ziegler
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1915 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.078 |
Zuständig für :
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Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe abmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe anmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe ummelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
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Gewerberegisterauszug
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
Herr Bodo Händschke
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1912 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.077 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: L-R
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
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Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: L-R
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Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: L-R
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Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: L-R
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Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: L-R
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Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
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Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
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Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
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Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
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Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde