Online beantragen
Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Volltext
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Handlungsgrundlage(n)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)
- § 21 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:
- ein Identitätsnachweis,
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
- die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
- die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
- der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
- die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
- die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt
Voraussetzungen
An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben.
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe ein.
Fristen
Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühstens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden.
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (in einem Wintersemester) :
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (in einem Sommersemester) :
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adresse
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
Telefon:
+49 385 588-59003
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Anerkennung als "Logopädin" oder "Logopäde" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als "operationstechnische Assistentin" oder "operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als "operationstechnische Assistentin" oder "operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Pflegeassistenzkraft mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
- Apotheker und Apothekerin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
- Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen
- Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beantragen
- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt beantragen
- Approbation: Ersatzurkunde beantragen
- Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger aus der EU/EWR/Schweiz beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger aus Drittstaaten beantragen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
- Verlängerung der Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind, beantragen
- Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit