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Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Volltext
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Handlungsgrundlage(n)
§18 Absatz 1 der GefStoffV
- Tarifstelle 12.1.19 Arbeits- und Verbraucherschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ArbVerbrSchKostVO M-V)
- Chemikaliengesetz-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ChemG ZustVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Fristen
Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)
Zuständige Stelle
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Arbeitsplätze mit erhöhter Radonkonzentration anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Begasung anzeigen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Eine Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung erhalten
- Erklärung der Zulässigkeit bei besonderen Kündigungsverboten erklären
- Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
- Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Unternehmenskarte beantragen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen
- Werkstattkarte beantragen