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Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

Volltext

In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer - von der IHK bescheinigter - Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware.

Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch bei Ihrer IHK einreichen.

Die Registrierung für das elektronische Verfahren erfolgt bei der zuständigen IHK, nach schriftlicher Benennung eines Administrators durch das Unternehmen und die Übermittlung eines Registrierungscodes durch die IHK an das Unternehmen.

Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

Handlungsgrundlage(n)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

  • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
  • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK oder eines anderen Landes
  • Ursprungszeugnis Form A  (aus Entwicklungsländern) wird sukzessiv abgelöst durch die REX-Erklärung
  • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen
  • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
  • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
  • IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Warenursprung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Voraussetzungen

Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen IHK erhoben (siehe Rechtsgrundlagen). 

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

Online-Verfahren

  • Wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
  • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
  • Sie können das Dokument anschließend ausdrucken.

Schriftliches Verfahren

  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument.
  • Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet bzw. persönlich übergeben.

Bearbeitungsdauer

  • Normalerweise wenige Minuten im Onlineverfahren.
  • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.

Formulare

Formularsatz für das schriftliches Verfahren:  siehe Link Ihrer zuständigen IHK *

Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung mit eingedruckter UZ-Nummer / Original mit eingedruckter UZ-Nummer / Durchschrift (kann mit eingedruckte UZ-Nummer sein oder diese muss vom Antrag/Original übernommen werden)           

Onlineverfahren:

Ursprungszeugnis – ohne eingedruckter UZ-Nummer / Durchschrift – ohne eingedruckter UZ-Nummer (wird vom Programm erzeugt)

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern und IHK

Fachlich freigegeben am

18.11.2021

Zuständige Stelle