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Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Verlängerung der Fahrerlaubnis
Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis, ohne Eintrag Schlüsselzahl 95 (202.1): 33,20 EUR
Ausnahmegenehmigung (213.3): 5,00 EUR
Gesamt: 47,60 EUR
Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis (343.1): 15,80 EUR
Aus- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (343.3): 11,70 EUR
Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) (146): 5,00 EUR
Gesamt: 80,10 EUR

Nur Qualifikationsnachweis (Eintrag der Schlüsselzahl 95)
Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis (343.1): 15,80 EUR
Aus- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (343.3): 11,70 EUR
Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) (146): 5,00 EUR
Gesamt: 32,50 EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung und der Führerschein wird ihm im Direktversand zugestellt. (gestrichen).

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde