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Werkstattkarte beantragen
Volltext
Die Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers sowie für das Herunterladen der Daten und zur Datensicherung werden für qualifiziertes Werkstattpersonal Werkstattkarten ausgestellt. Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.
Gültigkeit der Werkstattkarte: 1 Jahr
- Antrag auf Erneuerung wegen Fristablauf - frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit
- Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl - innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden
- Beim Ausscheiden der Fachkraft aus dem Unternehmen - Einziehung der Werkstattkarte durch das Unternehmen und unverzügliche Rückgabe der Karte an das LAGuS M-V
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 bis 10 Tage.
- Fahrtenschreiber Allgemeine Informationen
- Fragen und Antworten zum Fahrtenschreiber
- Zuständige Stelle LAGuS M-V
Handlungsgrundlage(n)
§7 FPersV
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Gewerbeanmeldung (Kopie) bzw. Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens
- Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
- Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie)
nicht älter als 3 Jahre - Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft
nicht älter als 3 Jahre - Personalausweis (Kopie) der Fachkraft
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Bei Antrag auf Erneuerung wegen Berichtigung, Fehlfunktion oder Beschädigung
- Rückgabe der nicht mehr nutzbaren Karte - Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
Voraussetzungen
- Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Kontrollgerätehersteller, die nach § 57b StVZO anerkannt und beauftragt sind
- Fachliche Eignung des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters sowie der verantwortlichen Fachkraft gemäß § 7 Abs. 1 FPerV
- Firmensitz in M-V
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 42,00 pro Werkstattkarte
Verfahrensablauf
- Überprüfung des eingegangenen Antrages auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
- Erstellung und Versand des Kostenbescheides an den Antragsteller
- Nach Zahlungseingang - Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)
- Versand der Werkstattkarte durch das KBA an die zuständige Behörde (hier: LAGuS M-V) und der dazugehörigen Werkstattkarten-PIN an die Privatanschrift der verantwortlichen Fachkraft des Unternehmens
- Information des Antragstellers durch das LAGuS M-V über Eingang der Werkstattkarte am jeweiligen Ausgabeort
- Ausgabe der Werkstattkarte gegen Empfangsbescheinigung an den Firmeninhaber, den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter oder eine bevollmächtigte Person
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
31.07.2019
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Arbeitsplätze mit erhöhter Radonkonzentration anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Begasung anzeigen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Eine Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung erhalten
- Erklärung der Zulässigkeit bei besonderen Kündigungsverboten erklären
- Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
- Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Unternehmenskarte beantragen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen
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